Patientenverfügung – für seinen eigenen Willen verantwortlich sein.
In jedem Lebensabschnitt kann durch Unfall oder akute Erkrankung ein Mensch plötzlich urteilsunfähig werden. Für eine solche Situation kann jede urteilsfähige Person – unabhängig von ihrem Alter – in einer Patientenverfügung (PV) ihren Willen festhalten. Eine Patientenverfügung tritt nur in Kraft, wenn eine Person urteilsunfähig wird. Sie wird so lange berücksichtigt, bis die betroffene Person wieder urteilsfähig ist.
Warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist
In jedem Lebensabschnitt kann durch Unfall oder akute Erkrankung eine plötzliche Urteilsunfähigkeit eintreten. Darum sollte jede urteilsfähige Person eine Patientenverfügung haben, unabhängig von ihrem Alter. Eine PV tritt nur in Kraft, wenn eine Person urteilsunfähig ist. In diesem Falle ist der Wille der betroffenen Person durch die PV geregelt. Die PV sollte berücksichtigt werden, bis die betroffene Person wieder urteilsfähig ist. Eine PV ist für die Angehörigen eine grosse Entlastung, da sie den Willen der urteilsunfähigen Person im urteilsfähigen Zustand wiedergibt und bestätigt.
Was bietet die lifecircle PV?
Sie gibt dem Mitglied eine Möglichkeit, seinen Willen so festzulegen, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit dieser Wille bei Ärzten und Pflegepersonal durchgesetzt werden kann.
Die PV berücksichtigt das ab dem 1.1.2013 geltenden Erwachsenenrecht der Schweiz.
Bei Nichteinhalten der PV sucht lifecircle das Gespräch mit Ärzten, Pflegenden und Verwandten und setzt die Wünsche des Mitgliedes laut dessen PV durch.
Durch einen Login-Code kann die lifecircle PV auch von Ärzten im Internet abgerufen werden. Login und Passwort befinden sich auf der Mitgliederkarte.
Wie oft soll eine PV erneuert werden?
Eine PV sollte alle 2 Jahre kontrolliert und schriftlich bestätigt werden. Da sich das Leben ändert und auch die Einstellung des Menschen sich verändern kann, sollte man die PV regelmässig überprüfen und anpassen. Eine länger nicht erneute, das heisst mit datierter Unterschrift bestätigte PV kann von Ärzten und Juristen abgelehnt werden.